Einladung zur Mitgliederversammlung IV-2019
Verfasst: 09.12.2019, 21:43
FREIZEIT-FUSSBALL-LIGA BOCHUM 1976
Der Vorstand lädt zur
ordentlichen Mitgliederversammlung IV/2019 der FFLB
am Montag, den 16.12.2019 um 19:00 Uhr
In der Gaststätte "Zum Lindenhof",
Kemnader Strasse 76, Bochum ein.
Einlass ist ab 18:30 Uhr, Beginn ist um 19:00 Uhr.
Tagesordnung
Top 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
Top 2: Saisonverlauf 2019
- Berichte zur 1. und 2. Liga
- Bericht des Schatzmeisters
- Bericht des Schiedsrichterobmanns
- Bericht des Presswarts.
Top 3: Satzungsänderungen
Top 4: Vorstandswahlen 2020
Top 5: Vorstellung des neuen FFLB-Logo
Top 6: Saisonausblick 2020
- Vorstellung neuer Pokalmodus
Top 7: Verschiedenes
Pünktliches Erscheinen ist Pflicht
Zu Top 3: Satzungsänderungen.
Folgende Änderungen sollen in der Satzung vorgenommen werden eine genaue Ausformulierung erfolgt nach Beschluß:
Antrag auf Satzungsänderungen
FUSSBALLSPIELORDNUNG
§10
b) Bei Punktgleichheit von zwei Teams in allen Gruppen nach Abschluss der Meisterschaftsrunde findet bei Meisterschafts- und Aufstiegs sowie Abstiegsentscheidungen ein Entscheidungsspiel zwischen den punktgleichen Mannschaften statt. Diese Spiele sollen auf neutralen Plätzen stattfinden. Endet dieses Spiel nach der regulären Spielzeit ohne Sieger, so ist ein Sieger im Entscheidungsschießen zu ermitteln.
§ 11
1.
Mannschaften, die vor Beendigung der Runde der Meisterschaftsspiele zurückgezogen werden oder 3 mal ein Spiel Abgesagt haben innerhalb der 72 std. Frist, gelten als Absteiger in ihrer Gruppe. Folgende Kriterien sind zu beachten:
a) Alle Spiele werden mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet.
b) Scheidet ein Verein nach dem 31. Oktober aus, behalten die ausgetragenen Spiele ihre Gültigkeit, die Verbleibenden Spiele werden mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet.
5. Streichen / wird oben aufgeführt
6. Streichen / wird oben aufgeführt
7. wird zu Punkt 5 geändert (Zahlenfolge)
§14
3 Der Platzverein ist dafür Zuständig, das aktuelle Spielberichtsformular zu benutzen und diesen per Email nach dem Spiel den Staffelleiter zuzusenden.
4 Der Platzverein meldet das Ergebnis bis Dienstag 14 Uhr ins Forum!
§ 15
6. entfällt(streichen)
SCHIEDSRICHTERORDNUNG
§ 2
4. Der Schiedsrichter sendet den Papierspielbericht an den Schiedsrichterobman.
Bei Feldverweisen (außer „Gelb-Rot“) hat er die Rote Karte sofort dem Schiedsrichterobmann zu melden.
Ähnliches gilt bei Spielabbrüchen.
§ 4
Die Schiedsrichterspesen betragen XX € (pro Verein XX €). Bei Spielausfall reduziert sich der Spesen¬satz auf XX € (pro Verein XX €). Fällt das Spiel durch Verschulden einer der beiden Mannschaften aus (z.B. Nichtantreten), so erhält der Schiedsrichter den vollen Spesensatz von der schuldigen Mannschaft über die FFLB Kasse. Bei Spielausfällen gemäß § 11 Abs.2 und Abs. 3 der Fußballspielordnung fallen keine Spesen für den Schiedsrichter an.
§ 5
Beim Pokalendspiel und beim Super-Cup werden vom LV Schiedsrichterassistenten ein-gesetzt, die von den Vereinen bezahlt werden. Der Spesensatz für das Gespann beträgt XX € (pro Verein XX €). Bei Spielausfall reduziert sich der Spesen¬satz für das Gespann auf XX € (pro Verein XX €). Fällt das Spiel durch Verschulden einer der beiden Mannschaften aus (z.B. Nichtantreten), so erhält das Gespann den vollen Spesensatz von der schuldigen Mannschaft über die FFLB Kasse. ...
RECHTS- UND VERFAHRENSORDNUNG
§ 1
Für den Bereich der FFLB wird ein Ligagericht, bestehend aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern eingesetzt. Einer der Beisitzer sollte als Schiedsrichter tätig sein.
§ 3 Abs 3.
d) Nichteinsendung des Spielberichts per Email an den Staffelleiter innerhalb von 2 Tagen.
Der Vorstand lädt zur
ordentlichen Mitgliederversammlung IV/2019 der FFLB
am Montag, den 16.12.2019 um 19:00 Uhr
In der Gaststätte "Zum Lindenhof",
Kemnader Strasse 76, Bochum ein.
Einlass ist ab 18:30 Uhr, Beginn ist um 19:00 Uhr.
Tagesordnung
Top 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
Top 2: Saisonverlauf 2019
- Berichte zur 1. und 2. Liga
- Bericht des Schatzmeisters
- Bericht des Schiedsrichterobmanns
- Bericht des Presswarts.
Top 3: Satzungsänderungen
Top 4: Vorstandswahlen 2020
Top 5: Vorstellung des neuen FFLB-Logo
Top 6: Saisonausblick 2020
- Vorstellung neuer Pokalmodus
Top 7: Verschiedenes
Pünktliches Erscheinen ist Pflicht
Zu Top 3: Satzungsänderungen.
Folgende Änderungen sollen in der Satzung vorgenommen werden eine genaue Ausformulierung erfolgt nach Beschluß:
Antrag auf Satzungsänderungen
FUSSBALLSPIELORDNUNG
§10
b) Bei Punktgleichheit von zwei Teams in allen Gruppen nach Abschluss der Meisterschaftsrunde findet bei Meisterschafts- und Aufstiegs sowie Abstiegsentscheidungen ein Entscheidungsspiel zwischen den punktgleichen Mannschaften statt. Diese Spiele sollen auf neutralen Plätzen stattfinden. Endet dieses Spiel nach der regulären Spielzeit ohne Sieger, so ist ein Sieger im Entscheidungsschießen zu ermitteln.
§ 11
1.
Mannschaften, die vor Beendigung der Runde der Meisterschaftsspiele zurückgezogen werden oder 3 mal ein Spiel Abgesagt haben innerhalb der 72 std. Frist, gelten als Absteiger in ihrer Gruppe. Folgende Kriterien sind zu beachten:
a) Alle Spiele werden mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet.
b) Scheidet ein Verein nach dem 31. Oktober aus, behalten die ausgetragenen Spiele ihre Gültigkeit, die Verbleibenden Spiele werden mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet.
5. Streichen / wird oben aufgeführt
6. Streichen / wird oben aufgeführt
7. wird zu Punkt 5 geändert (Zahlenfolge)
§14
3 Der Platzverein ist dafür Zuständig, das aktuelle Spielberichtsformular zu benutzen und diesen per Email nach dem Spiel den Staffelleiter zuzusenden.
4 Der Platzverein meldet das Ergebnis bis Dienstag 14 Uhr ins Forum!
§ 15
6. entfällt(streichen)
SCHIEDSRICHTERORDNUNG
§ 2
4. Der Schiedsrichter sendet den Papierspielbericht an den Schiedsrichterobman.
Bei Feldverweisen (außer „Gelb-Rot“) hat er die Rote Karte sofort dem Schiedsrichterobmann zu melden.
Ähnliches gilt bei Spielabbrüchen.
§ 4
Die Schiedsrichterspesen betragen XX € (pro Verein XX €). Bei Spielausfall reduziert sich der Spesen¬satz auf XX € (pro Verein XX €). Fällt das Spiel durch Verschulden einer der beiden Mannschaften aus (z.B. Nichtantreten), so erhält der Schiedsrichter den vollen Spesensatz von der schuldigen Mannschaft über die FFLB Kasse. Bei Spielausfällen gemäß § 11 Abs.2 und Abs. 3 der Fußballspielordnung fallen keine Spesen für den Schiedsrichter an.
§ 5
Beim Pokalendspiel und beim Super-Cup werden vom LV Schiedsrichterassistenten ein-gesetzt, die von den Vereinen bezahlt werden. Der Spesensatz für das Gespann beträgt XX € (pro Verein XX €). Bei Spielausfall reduziert sich der Spesen¬satz für das Gespann auf XX € (pro Verein XX €). Fällt das Spiel durch Verschulden einer der beiden Mannschaften aus (z.B. Nichtantreten), so erhält das Gespann den vollen Spesensatz von der schuldigen Mannschaft über die FFLB Kasse. ...
RECHTS- UND VERFAHRENSORDNUNG
§ 1
Für den Bereich der FFLB wird ein Ligagericht, bestehend aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern eingesetzt. Einer der Beisitzer sollte als Schiedsrichter tätig sein.
§ 3 Abs 3.
d) Nichteinsendung des Spielberichts per Email an den Staffelleiter innerhalb von 2 Tagen.