Regelung für einen vorzeitigen Saisonabbruch
Verfasst: 20.10.2020, 20:24
Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Fortsetzung der laufenden Saison hat sich der Vorstand virtuell getroffen und Folgendes festgelegt:
Die bisher ausgetragenen Spiele bleiben in der Wertung und es wird eine Platzierung anhand einer Quotenregelung errechnet.
Zur Berechnung des Quotienten werden die bisher gesammelten Punkte durch die Anzahl der bislang ausgetragenen Spiele geteilt.
Zum Beispiel: Mannschaft A hat 41 Punkte gesammelt und 20 Spiele absolviert. Der Quotient würde dann bei 2,050 liegen (41 geteilt durch 20).
Bei gleichem Quotientenwert zweier oder mehrerer Mannschaften wird der direkte Vergleich zwischen den Teams herangezogen, sollte dieser ebenfalls keine Entscheidung bringen, werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt Entscheidungsspiele angesetzt.
Vorraussetzung dafür ist, dass alle Vereine mindestens 75% der Spiele ausgetragen haben müssen inklusive gewerteter Spiele.
Sollte eine Mannschaft keine 75% der Spiele absolviert haben, wird die Saison annulliert.
Die Anzahl der Spiele zum Zeitpunkt der Verkündung, dass die Saison nicht fortgesetzt wird, ist für die Regelung bindend.
Weiterhin wird festgelegt, dass spätestens am 07.12. alle Spiele ausgetragen sein müssen.
Sollten danach noch Spiele offen sein, werden diese nicht mehr ausgetragen und die oben genannte Regelung tritt in Kraft.
Die bisher ausgetragenen Spiele bleiben in der Wertung und es wird eine Platzierung anhand einer Quotenregelung errechnet.
Zur Berechnung des Quotienten werden die bisher gesammelten Punkte durch die Anzahl der bislang ausgetragenen Spiele geteilt.
Zum Beispiel: Mannschaft A hat 41 Punkte gesammelt und 20 Spiele absolviert. Der Quotient würde dann bei 2,050 liegen (41 geteilt durch 20).
Bei gleichem Quotientenwert zweier oder mehrerer Mannschaften wird der direkte Vergleich zwischen den Teams herangezogen, sollte dieser ebenfalls keine Entscheidung bringen, werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt Entscheidungsspiele angesetzt.
Vorraussetzung dafür ist, dass alle Vereine mindestens 75% der Spiele ausgetragen haben müssen inklusive gewerteter Spiele.
Sollte eine Mannschaft keine 75% der Spiele absolviert haben, wird die Saison annulliert.
Die Anzahl der Spiele zum Zeitpunkt der Verkündung, dass die Saison nicht fortgesetzt wird, ist für die Regelung bindend.
Weiterhin wird festgelegt, dass spätestens am 07.12. alle Spiele ausgetragen sein müssen.
Sollten danach noch Spiele offen sein, werden diese nicht mehr ausgetragen und die oben genannte Regelung tritt in Kraft.